Wilkommen auf unserer Homepage der Tierheilpraxis - Op den Rhein, mit dem Thema Tierheilpraktiker! Hier finden Sie Informationen zu verschiedenen alternativen Naturheilweisen bei Tieren

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So finden Sie uns

Wir freuen uns schon auf IHREN Besuch!

Bitte vereinbaren Sie VORHER einen Termin!

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mit dem Auto:

von der Autobahn aus:

Ausfahrt der A4, Köln-Bayenthal, Schild Rheinufer bis zum Ufer folgen, dann rechts unter der Brücke durch, an demgroßen Blumenbeet links auf die Hauptstraße zurück, nach der 4 Ampel links, in der Verlängerung der Straße das dritte Haus links.

von der Stadt Köln aus:

zum Rheinufer fahren, das Ufer immer zur linken, unter der Rodenkirchner Brücke durch,dann rechts unter der Brücke durch, an demgroßen Blumenbeet links auf die Hauptstraße zurück, nach der 4 Ampel links, in der Verlängerung der Straße das dritte Haus links.

mit Bus und Bahn:

Ab Köln-Hauptbahnhof, mit der Straßenbahn Linie 16, Rodenkirchen aussteigen, den Bus gegen über der Haltestelle, Bus-Nr, 130, Richtung Weiß/Sürth, Rathaus aussteigen, in Busfahrtrichtung gehen nach der zweiten Ampel die Erste Strasse links, ist die Mettfelder Str, nach der Kreuzung Auenweg, das dritte Haus links.


Haben Sie sich verfahren ?!

RUFEN SIE BITTE AN!

Tel: 0221 - 39 52 98 oder Mobil 0178 - 1 888 222 (Stand 09/2002),


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Termin-Vereinbarung

Wir haben, um den Patienten die langen Wartezeiten zu ersparen, KEINE "allgemeine" Sprechstunde mehr !!!

Sie erreichen uns telefonisch Mo. - Fr. von 09 -12 und 13 bis 20 Uhr, so wie Sa von 11 - 13 Uhr,

in dringenden Ausnahmefällen aber auch außerhalb dieser Zeiten und am Wochenende über die Mobilfunk Nummer.

Telefon: 0221 - 39 52 98

Fax: 0221 / 9 35 90 97

Auto: 0178 - 1 888 222,

E-Mail: Tierheilpraxis-Op-den-Rhein@TIERHEILPRAXIS-ODRHEIN.COM

und während wir unterwegs sind persönlich: Tel: 0178 - 1 888 222

Auch IHR Pferd betreuen wir gerne, unser Radius um Köln herum beträgt ca. 60 KM, in einzelnen Fällen aber auch bis zu 600 KM.

Folgendes bitte vorab bei der Terminabsprache nicht vergessen:

Schildern Sie die Beschwerden, damit wir Ihnen vorab sagen können, welche Sachen Sie mitbringen sollten und wie lange es etwa dauern wird.

meisten wird folgendes beim ersten Termin benötigt:

Urinprobe (2ml), Liste der verordneten Medikamente, den Impfpass, Befunde des Tierarztes, Kotproben (bei Magen-Darm-Beschwerden oder Allergien), Stichpunkt-Liste des bisherigen Krankheitsverlaufes (Seit Wann, Was und Wo), Menü-Zettel ihres Vierbeiners und viel Zeit Die Erste Anamnese kann bis zu einer Stunde dauern.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Erste Besuch

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Vereinbaren Sie einen Untersuchungstermin. In Deutschland ist es aus gutem Grund gesetzlich verboten Patienten (Mensch/Tier) ohne erste persönliche Untersuchung durch den Behandler zu behandeln.

Das Fernbehandlungsverbot ist mit Sicherheit kein böser Wille sondern sehr sinnvoll zum Schutz des Patienten.

Fragen Sie, wenn Sie unsicher sind, nach der Ausbildung des Behandlers. Einen Anhaltspunkt kann die Frage "Seit wann sind Sie hauptberuflich selbständig" bringen, da keine Versicherung Tierheilpraktikerrechnungen erstattet und das Honorar folglich fast nur vom zufriedenen Patienten, hier Tierhalter, gezahlt wird aber auch die Mitgliedschaft im Heilpraktiker-Verband,

Bevor Sie ihren Liebling behandeln lassen erkundigen Sie sich nach der Grundlage für die Berechnung der Behandlungskosten oder dem Pauschalpreis.

Teilen Sie Ihm / ihr mit was Ihr Tier hat, bringen Sie verwendete Medikamente, Befunde und nach Absprache u.U. auch Kot und Urin des Patienten mit. Sehr hilfreich ist auch eine Auflistung der Symptome, das beinhaltet: Wann (Zeitliche Abfolge) bemerkt, Was verbessert oder verschlechtert das Befinden des Patienten, Was Füttern Sie ihrem Hund, seit Wann ist das Tier erkrankt. Ganz wichtig ist auch die leidige Frage, ob ihr Hund innerhalb der letzten 7 JAHRE Kortison bekam. Wenn es verwendet wurde, eine biologische Diagnose / Behandlung erst wieder nach einer Entgiftung möglich ist, da Kortisone biologische Diagnoseverfahern und Medikamente blockieren.

Nach ausführlicher Aufnahme der Krankengeschichte und der folgenden Untersuchung durch den Behandler wird dieser Ihnen seine ganzheitliche Diagnose und Prognose für den weiteren Krankheitsverlauf mitteilen. Er / Sie wird zum Rezeptblock und / oder der Spritze greifen und Ihnen erklären was er nun unternehmen wird. Es ist aber auch möglich, daß erst noch weitere Untersuchungen nötig sind. Wenn ja, wird er Ihnen mitteilen, welche, wozu und wie hoch die weiteren Kosten sein werden.

Bitte beachten Sie folgendes:

Zu den Kosten: Heilpraktiker müssen alle verwendeten Medikamente zum Apothekenverkaufspreis einkaufen, erhalten also keinerlei Rabatte oder Einkaufspreise wie z.B. Tierärzte.

Der Durchschnittspatient ist leider meist schon lange Zeit Vorbehandelt und oft Therapieresistent, im schulmedizinischem aber oft auch biologischen Sinne (Sprichwörtlich). Es ist traurig aber Wahr, daß oft die ersten Worte des Tierhalters sind: "Sie sind meine Letzte Hoffnung, wir waren bei etlichen Tierärzten, haben Unsummen bezahlt."). Es kann aber nur ein Therapieversuch zeigen, ob eine Behandlung (ob biologisch oder nicht) anspricht. Oft dauert es bei chronisch kranken, älteren Patienten oder bei bestimmten Erkrankungen auch länger. Ebenso bei Erkrankungen, bei denen wenig durchblutete Körperteile betroffen sind und der Stoffwechsel deshalb sehr langsam funktioniert. Leider sind auch wir keine Wunderheiler oder Handwerker, die ein defektes Rad im Getriebe einfach auswechseln.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nicht ärztliche Tierheilbehandler

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Hierzu zählen alle Behandler, die ohne ein Studium der Veterinärmedizin, Tiere behandeln.

Es gibt viele sich verschieden nennende Behandler, z.B. Homöopathen, die auch Tiere Behandeln, Tierheilbehandler, Reiki-Behandler und u.a. Auch Tierheilpraktiker, auf diese möchten wir an dieser Stelle näher eingehen.

Wie wird man Tierheilpraktiker ?!

Es gibt keine gesetzliche Regelung für diesen Beruf, was aber nicht zwingend heißt, daß jeder Tierheilpraktiker ausbildungslos ist oder nichts taugt. Eine verbindliche Richtlinie für diese Ausbildung gibt es offiziell nicht, Auf der rechtlichen Seite gibt es Wettbewerbsrechtliche Probleme, da sich in der Berufsbezeichnung das Wort Heilpraktiker verbirgt und dieser Beruf ist gesetzlich geregelt und ist ein geschützter Beruf, so daß es ratsam ist, auch eine Heilpraktiker-Ausbildung absolviert zu haben, wenn man diese Bezeichnung verwenden möchte. NEU, am 22,041999 endschied der Bundesgerichtshof folgendes, "Die Bezeichnung Tierheilpraktiker ist nicht mehr irreführend", trotzdem halten wir es für sinnvoll vor der Tierheilpraktiker-Ausbildung Heilpraktiker zu werden,

Aus unserer Sicht - und diese wird auch immer mehr vertreten - sollte folgender Ausbildungsgang beschritten werden:

Heilpraktiker-Studium (3-jährige, staatliche Überprüfung und gesetzlich geschütztem Berufsbild), Praktikum beim Tierheilpraktiker oder Tierarzt, Tierheilpraktiker-Ausbildung, >>> Ausbildungsdauer: 4 - 5 Jahre.

Wer sich selbständig machen möchte, muß dieses dem zuständigen Veterinäramt und dem Finanzamt unter Angabe der Firmierung, Öffnungszeiten und Örtlichkeit mitteilen. (In unserem Fall kam das Veterinäramt zur Überprüfung - NICHT Prüfung - [der Unterschied ist wohl nur Volljuristen bekannt] postwendend zu uns.)

Es sollte eine, leider freiwillige, Berufshaftpflichtversicherung bestehen. Mit Sicherheit wäre es ratsam, wenn der / die neue Kolleg(e)in in einem Heilpraktiker-Verband Mitglied wäre(dies' ist ausbildungslosen nicht möglich) und sich an deren Gebührenordnung hält oder in Anlehnung an die Tierärzte-Gebührenordnung arbeitet.

Leider wird es immer wieder gesehen, daß Schulen ihre Schüler als die einzig Wahren und Brauchbaren hinstellen und dies sogar öffentlich in Magazinen und mit Listen kundtun. Wir können derartiges nicht unterstützen, finden eine solche Pauschalierung im eher unseriös und hoffen es schadet der Sache nicht zu sehr.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das dürfen Tierheilpraktiker nicht:

Folgende Arbeiten darf der Tierheilpraktiker NICHT durchführen:

Impfungen und Seuchenbekämpfung; Operationen (weil keine Narkosemittel verwendet werden dürfen), hierzu gehört auch das Tätowieren, weil dabei auch eine Betäubung nötig ist; geburtsheilkundliche Untersuchungen (Seuchenrecht); bei Notfällen NUR Erste-Hilfe; Röntgen (wegen der Strahlenschutz-Verordnung nur nach einer entsprechenden Ausbildung); Einschläfern; Herstellung von Arzneimitteln; Verkauf von Arzneimitteln; Verordnen von verschreibungspflichtigen Medikamenten;

Alles Andere kann behandelt werden, bei akuten und chronischen Leiden.